Thema
Rasterfahndung
Termin
2003-07-14 20:00
Vortragende
Christian Hummert
Archiv
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Im September 2001 ordneten die Innenminister der Länder eine sog. Rasterfahndung an um nach sog. Schläfern zu suchen, am 21. September 2001 erhielt auch die Universität Ulm eine Verfügung Daten von Studierenden herauszugeben.

Welche Rechte werden dem LKA und anderen Behörden eingeräumt um unsere Innere Sicherheit mit der Rasterfahndung zu schützen? Wie wird mit den Persönlichkeitsrechten der Menschen umgegangen? Wie hat sich die Uni Ulm verhalten und war dies korrekt?